Mitarbeiterin Frau Albiez
Dr. Margret Albiez

RS-Impfung für Neugeborene jetzt auch im Johanna Etienne Krankenhaus möglich

(Dezember 2024). Es ist die häufigste Ursache für einen Krankenhausaufenthalt bei Kindern im ersten Lebensjahr: Das Respiratorische Syszytial-Virus, besser bekannt als RS-Virus. Ab sofort können Neugeborene auf der Geburtenstation des Johanna Etienne Krankenhauses in Neuss dagegen geimpft werden.

„Gerade im ersten Lebensjahr ist das RS-Virus besonders gefährlich“, erklärt Dr. Margret Albiez, leitende Ärztin der Geburtshilfe am Johanna Etienne Krankenhaus. „Während die Infektion bei älteren Kindern oder Erwachsenen meist wie eine normale Virusinfektion verläuft, können Neugeborene und Säuglinge schwerste Beschwerden mit akuter Atemnot entwickeln“, warnt die Ärztin. Ein Krankenhausaufenthalt – oft mit Sauerstoff-Gabe oder maschineller Atemunterstützung – sei dann häufig unvermeidbar.

„Es gibt leider keine Möglichkeit, den Krankheitsverlauf einer RSV-Infektion durch Medikamente zu verkürzen“, sagt Albiez. „Aber die Impfung kann nachgewiesenermaßen helfen, einen schweren Verlauf zu verhindert – und dies ab dem Moment der Impfung.“ Deshalb sei die Impfung unbedingt zu empfehlen.

Das RS-Virus ist ein weltweit verbreiteter DNA-Virus. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt, alle Neugeborenen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingter Erkrankungen zeitnah nach der Geburt zu impfen. Bei dem Impfstoff handelt sich um eine passive Immunisierung mit einem sogenannten monoklonalen Antikörper. „Anders als bei einer aktiven Impfung, wie etwa gegen Covid, muss der Körper hier nicht selbst Antikörper bilden, sondern man verabreicht die Antikörper“, erklärt Dr. Albiez. Durch diese Impfung könnte zwar keine langfristige Immunität bewirkt werden, aber die Antikörper würden die Viren neutralisieren, wenn sich ein Neugeborenes infiziert habe. Schwere Erkrankungen könnten so mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden.

Die Impfungen am Johanna Etienne Krankenhaus werden nach Aufklärung und Einwilligung der Eltern bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) durchgeführt. So haben die Babys bei ihrer Entlassung einen vollwertigen Impfschutz.